Benutzungsordnung für den Bürgersaal im Bürgerdorf am Alsberg

Benutzungsordnung für den Bürgersaal im Bürgerdorf am Alsberg

Montag, 25.11.2019

In seiner Sitzung am 18.09.2019 hat der Rat der Marktstadt Waldbröl die Benutzungsordnung für den Bürgersaal im Bürgerdorf am Alsberg beschlossen.
Diese beinhaltet folgende grundsätzliche Regelungen (Auszug):
Der Bürgersaal im Bürgerdorf am Alsberg kann für Veranstaltungen durch Dritte nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen überlassen werden. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht.
Neben den Sitzungen des Rates und seiner Institutionen sowie Besprechungen und Tagungen der Stadtverwaltung wird der Bürgersaal für folgende Nutzungen freigegeben:
Nutzung durch die im Rat vertretenen Parteien.
Nutzung zur Förderung des öffentlichen kulturellen Lebens.
Nutzung durch Behörden, in Waldbröl ansässige Verbände, Vereine und sonstige Institutionen kann zugelassen werden.
Nutzung für besondere private Feiern/Anlässe, wie runde Geburtstage ab 70 , goldene und diamantene Hochzeiten.
Die mögliche Personenzahl variiert je nach Bestuhlungsplan und ist auf max. 199 Personen begrenzt.
Die Benutzungsgebühr beträgt 400 € zuzüglich Kaution.
Der vollständige Text ist auf der Homepage der Marktstadt Waldbröl unter „Stadtverwaltung und Politik, Satzungen“ nachzulesen.