Spar-Falle Grunderwerbsteuer

Spar-Falle Grunderwerbsteuer

Samstag, 31.03.2018

Immobilienmakler gibt Tipps zum Umgang mit der Grunderwerbsteuer

Alexander te Laak ist Immobilienmakler in Wiehl

Die richtige Immobilie ist gefunden, der Preis verhandelt und die Finanzierung geklärt – jetzt geht es zum Notar.
Mit einem Steuersatz von 6,5 Prozent ist das Bundesland NRW Spitzenreiter beim Thema Grunderwerbsteuer und bittet Immobilienerwerber ordentlich zur Kasse. Reizvoll ist es daher doch, wenn an dieser Stelle gespart werden kann. Ablösen für Gegenstände, die nicht als „wesentlicher Bestandteil“ der Immobilie gelten, wie z.B. die Markise, die Einbauküche oder die Photovoltaikanlage, sind beim Grunderwerb nicht zu versteuern (Finanzgericht Köln, 5 K 3894/01). Wird diese Ausstattung also im notariellen Kaufvertrag mit einem separaten Wert beziffert, sind schnell mal einige Tausend Euro an Steuern gespart.
Hier kann sich jedoch eine Falle auftun. Wer bei der Grunderwerbsteuer sparen möchte, hat in den meisten Fällen Mehrkosten beim Immobilienkredit. Wie kommt‘s?
Der Gesamtkaufpreis von Immobilie und Inventar ist im Gesamten nicht niedriger geworden. Ein Wertansatz für das Inventar hat also eine Herabsenkung des reinen Immobilienwertes zur Folge. Als Bemessungswert für das Zinsniveau wird unter anderem auch die Differenz zwischen aufgerufenem Kreditbetrag und dem durch die Bank ermittelten Immobilienwert herangezogen. Durch die Herabsetzung des Immobilienwertes und die dabei gleichbleibende Kredithöhe für den Gesamtkaufpreis, erhöht sich diese Differenz und es ergibt sich ein Zinsnachteil.
Im Regelfall ergeben sich hierbei deutlich höhere Finanzierungskosten, die durch die eingesparte Grunderwerbsteuer nicht ausgeglichen werden können. Je niedriger der Eigenkapitalanteil beim Immobilienkredit ist, desto stärker wirken sich die Zinsnachteile aus. Lediglich Käufer mit sehr hohem Eigenkapital haben hier Chancen, Geld einzusparen.
Mein eindringlicher Ratschlag lautet daher, dieses Thema in jedem Fall mit dem finanzierenden Institut abzustimmen. Sprechen Sie es im besten Fall direkt in Ihrem ersten Beratungsgespräch an, welches häufig noch vor ersten Immobilienbesichtigungen stattfindet. Ihr Finanzierer wird Ihnen zügig darstellen können, ob es Vor- oder Nachteile mit sich bringt, diesen Steuerspartrick in Ihrem individuellen Fall anzuwenden – sicher ist sicher!
Gerne beraten auch wir Sie zu diesem Thema. Wir sind Ihr Experte rund um die Immobilie – Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Wertermittlung, Erstellung des Energieausweises u.v.m. Kommen Sie in unser Ladenlokal in der Weiher-Passage 15 in Wiehl oder rufen Sie uns an.
Wir freuen uns auf Sie.

Kategorien: Stadtleben