Der Steuerimpuls

Der Steuerimpuls

Samstag, 09.09.2017

Die Erbschaftsteuer – eine Dummensteuer?

Sprechen Sie uns an! Gerne helfen wir
Ihnen, individuelle Vermeidungs-strategien
für den Bereich der Erbschaftsteuer
zu erarbeiten.

Die Generation, die zur Zeit des Wirtschaftswunders und in den starken Jahrzehnten danach ein beachtliches Vermögen aufgebaut hat, wird nach Schätzungen der Wirtschaftsinstitute in Deutschland in den nächsten zehn Jahren bis zu drei Billionen Euro vererben. Tendenz steigend! Parallel dazu hat sich das Erbschaftsteueraufkommen in Deutschland in den letzten Jahrzehnten auf einen Betrag von 4,5 Mrd. EUR p.a. vervielfacht.
Ist der Erbfall erst einmal eingetreten, reduzieren sich die erbschaftsteuerlichen Gestaltungsspielräume fast vollständig. Die Erben müssen das geerbte Vermögen erklären und – soweit das Vermögen die persönlichen Freibeträge übersteigt – Erbschaftsteuer an die Finanzverwaltung abführen. Aus Sicht der Erben eine höchst ärgerliche Steuer, lässt sich diese doch durch eine langfristig angelegte, generationenübergreifende und steuerlich orientierte Vermögenspolitik oftmals selbst für große Vermögen völlig vermeiden. Vor diesem Hintergrund wird die Erbschaftsteuer gerne auch ein wenig abfällig als „Dummensteuer“ bezeichnet.
An dieser Stelle ist eine kreative Zusammenarbeit zwischen Erblasser, den Erben und steuerlichem Berater von essentieller Bedeutung. Das in der Praxis immer wieder vorzufindende Berliner Testament zwischen Ehegatten erweist sich dabei regelmäßig als suboptimale Lösung. Es gilt für das Vermögen des Erblassers eine Vermögensallokation zu schaffen, die den berechtigten Interessen des Erblassers, aber auch den Interessen des Ehegatten und der nachfolgenden Generationen gerecht wird und das Finanzamt möglichst leer ausgehen lässt. Egal ob durch Nutzung der Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen, die mehrfache Inanspruchnahme persönlicher Freibeträge, die Um-schichtung des Vermögens in steuerbegünstigte Vermögenswerte oder durch die Aus-nutzung der zahlreichen anderen Gestaltungsmöglichkeiten – immer sollte es das Ziel sein, den irgendwann eintretenden Erbfall steuerlich bestmöglich vorzubereiten.
Sprechen Sie uns an! Gerne helfen wir Ihnen, individuelle Vermeidungs-strategien für den Bereich der Erbschaftsteuer zu erarbeiten.

Kategorien: RATGEBER