Steuern sparen durch Einkünfteverlagerung innerhalb der Familie
Kinder sind Geschenke, die das Leben unzweifelhaft bereichern. Bei aller Freude machen Eltern aber auch die Erfahrung, dass Kinder mit zunehmendem Alter immer höhere Kosten verursachen. Vor allem ein Studium mit auswärtiger Unterbringung wird oftmals zu einem erheblichen Belastungsfaktor, der sich mit Kinderfreibetrag und Ausbildungsfreibetrag steuerlich nur unzureichend geltend machen lässt. In der Konsequenz sind Ausbildungskosten von den Eltern dann zu erheblichen Teilen aus dem bereits versteuerten Einkommen zu finanzieren. Hier setzen Gestaltungsüberlegungen an, mit denen Einkunftsquellen der Eltern, typischerweise Vermietungsobjekte, auf die Kinder übertragen werden. Die Kinder können ihr Studium aus den erlangten Einkunftsquellen finanzieren und müssen angesichts eigener Grundfreibeträge in der Regel keine Steuern auf die Einkünfte bezahlen. Für die Eltern entfällt zwar die Einkunftsquelle, dafür müssen sie aber nicht mehr für die Studienkosten aufkommen und werden noch dazu steuerlich entlastet. Auch der Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag bleibt erhalten, da die Gewährung nicht mehr von den Einkünften des Kindes abhängt. Wer sich noch nicht frühzeitig von Einkunftsquellen und damit Vermögensteilen durch Übertragung auf Kinder trennen möchte, dem hilft die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. Danach ist es auch anzuerkennen, wenn Kindern ein Nießbrauchsrecht an Vermietungseinkünften zeitlich befristet, z.B. für die Dauer des Studiums, oder aber mit einem freien Widerrufsrecht zugewendet wird. Die Nießbrauchsbestellung muss dabei notariell erfolgen und die Kinder müssen für die Nießbrauchsdauer auch tatsächlich als Vermieter auftreten. Zwar gehen den Eltern als Eigentümer für diese Zeit steuerlich die Abschreibungen verloren. Dies ändert aber nichts daran, dass sich überaus positive Steuereffekte erzielen lassen. Niemals sollte eine Einkünfteverlagerung innerhalb der Familie ohne den Steuerberater vorgenommen werden! Gerne beraten wir Sie und ermitteln für Sie mögliche steuerliche Vorteile. Es lohnt sich! kanzlei-rothstein.com