Verfügungsfonds für die Attraktivierung und Vitalisierung der Innenstadt
Die Umsetzung des „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Innenstadt Waldbröl“ (IEHK) geht in eine neue Runde.
Mit den Gestaltungsleitlinien für die Innenstadt und dem vom Rat der Stadt am 22.06.2016 beschlossenen Fassadenprogramm und Verfügungsfonds beteiligt die Stadt Waldbröl BewohnerInnen, Gewerbetreibende und EigentümerInnen bei der Attraktivierung und Vitalisierung der Innenstadt.
Bürgerinnen und Bürger, Haus- und Grundbesitzer oder Investoren können an der Aufwertung der Innenstadt teilhaben und werden dabei mithilfe von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Sowohl die Herrichtung der Fassaden als auch der Frei- und Gartenflächen soll eine langfristige Nutzung der Immobilien stützen und Leerstand sowie Mindernutzung entgegenwirken. Eine ergänzende Aufwertung der öffentlichen Räume soll zu attraktiven Kommunikations- und Treffpunkten führen, die Innenstadt beleben und die wirtschaftliche Funktion des Zentrums langfristig stärken.
Fassadenprogramm
Zur Aufwertung des Stadtbilds und der Verbesserung des Waldbröler Images wird mit dem Fassadenprogramm ein Budget bereitgestellt, das für die Herrichtung und Gestaltung von Außenwänden und Dächern auf privaten Grundstücken Waldbröls sowie für die Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Innenhöfen, Frei- und Gartenflächen genutzt werden kann. Gefördert werden aus historischen Gründen wertvolle und sonstige innenstadtprägende Gebäude, die in einem abgegrenzten Geltungsbereich der Innenstadt liegen. In einer Ersteinschätzung wurden Gebäude in ihrem Zustand detailliert beschrieben und bewertet sowie Maßnahmen vorgeschlagen, die im Rahmen des Fassadenprogramms durchgeführt werden können. Für Gebäude, zu denen Bauakten vorliegen, ergibt sich die Herleitung der Maßnahmen aus dem Vergleich zwischen dem ursprünglichen und dem heutigen Zustand.
Für das Fassadenprogramm wird ein Budget von 275.000,- € durch die Städtebauförderung und die Stadt Waldbröl bereitgestellt (davon 80% Städtebauförderung). Die Förderung wird als ein nicht zurückzuzahlender Zuschuss gewährt und beträgt bis zu 50% der Kosten, höchstens jedoch 30,- € pro m². Einen Antrag zur Gewährung der Mittel können sowohl EigentümerInnen als auch MieterInnen stellen.
Verfügungsfonds
Ergänzend zur Aufwertung der Gebäude werden mit dem Verfügungsfonds Gelder bereitgestellt, die der Stabilisierung der zentralen Angebote und der Stärkung der Identifikation mit der Innenstadt dienen. Das Budget kann relativ unbürokratisch für die kurzfristige Umsetzung kleiner Projekte, Aktionen und Maßnahmen im Stadtzentrum genutzt werden. Beispielhaft können die Bepflanzung und Begrünung öffentlich zugänglicher Räume, die Anschaffung von Sitzgelegenheiten und Abfallbehältern oder die Organisation von Veranstaltungen angeführt werden.
Für den Verfügungsfonds stellen das Land NRW und die Stadt Waldbröl Mittel in Höhe von 100.000,- € zur Verfügung (davon 80% Städtebauförderung). Maßnahmen „Dritter“ (Wirtschaft, Stadtmarketing, Privatpersonen) werden auch hier mit bis zu 50% bezuschusst. Die Vergabe der Mittel erfolgt auf Grundlage von Richtlinien.
Das Quartiersbüro in der Hochstraße 11 steht montags von 14 – 18 Uhr und freitags von 9-13 Uhr für alle weiteren Fragen gerne zur Verfügung.